Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart und höchstens bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter ein stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 5.000 € bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung, soweit sie nicht arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Angelegenheiten betreffen.