Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, darunter drei Sprecher, ein Schatzmeister und ein Gleichstellungsbeauftragter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beim Geldverkehr ist die Unterschrift des Schatzmeisters zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied erforderlich.