Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzende, ein Schatzmeister und ein weiteres geschäftsführendes Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.