Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Die Mitgliederversammlung entscheidet über Beteiligungen, die Aufnahme von Darlehen und Immobiliengeschäfte.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 5000 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.