Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei darüber hinaus gehenden Beträgen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.