Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens drei und höchstens sechs Vorstandsmitgliedern, darunter bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.