Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einer seiner beiden stellvertretenden Vorsitzenden oder jeder der Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister.