Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem Beisitzer.