Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei finanziellen Verpflichtungen im Betrag von über 1.000 EUR muss ein weiteres Vorstandsmitglied hinzugezogen werden.