Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem mindestens drei Mitgliedern, darunter gegebenenfalls dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 700,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn Sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschossen wurden.