Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden. Ein Vorsitzender ist zugleich Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für die Ausstellung von Bestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen bis zu einem Betrag von 1000 Euro besteht Einzelvertretungsbefugnis.