Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Krediten aller Art und zum Kauf von Gütern und Leistungen mit einem einzelnen Gegenwert von mindesten 500,-EUR, wobei gekoppelte Geschäfte als eine Transaktion bei der Berechnung des Gegenwerts gelten, er der Zustimmung der Mitgliederversammluing bedarf.