Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister und dem Schriftführer, sowie gegebenenfalls bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Schatzmeister hat für Bankgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis.