Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und zwei weiteren Vorstandsmigliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in vertreten allein.