Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.