Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Vize-Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Sprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Vize-Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.