Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.500 EURO benötigt der Stellvertreter die Genehmigung des ersten Vorsitzenden.