| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz sowie über die Beteiligung an Gesellschaften. |