| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden zugleich Schriftführer, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Technikvorstand und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende haben Alleinvertretungsbefugnis. |