Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier bis sieben Mitgliedern, darunter einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.