Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich durch alle Vorstndsmitglieder gemeinsam vertreten.
Außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten bei:
- Einstellung und Entlassung von Angestellten
- Aufnahme von Krediten
- Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesllschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele.