| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge mit Mitgliedern des Vorstands oder deren Angehörigen bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung. |