| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Sportbeauftragten für Kurzwaffendisziplinen, dem Sportbeauftragten für Langwaffendisziplinen und dem Protokollführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |