| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzvorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter zusammen mit dem Finanzvorstand. |