| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier und höchstens sechs weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |