Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.