Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch dem ersten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.