Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften, die den Geschäftswert von 1.500 EURO übersteigen, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.