Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis. Die zwei stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam.