Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin sowie aus maximal zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam.