Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie mindestens einem und höchstens drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Vertragsabschlüssen mit einem Finanzvolumen von über 2500,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.