Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Gartenfachberater/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.