Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.
Wirkungskreis: Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, dafür besteht Alleinvertretungsberechtigung. Wirkungskreis: Geschäfte die der Hauptausschuss des Berufsverbandes der Deutschen Urologen gemäß Haushaltsvoranschlag anlegt. Er vertritt den Verein gemeinsam mit dem Präsidenten oder einem Vizepräsidenten.