| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zwölf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein oder mehrere Stellvertreter und ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |