Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser den Verein allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann jedem Liquidator Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.