Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung, die im Einzelfall nicht nachgewiesen werden muss, durch den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer oder Schriftführer.