Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier und bis zu sieben Vorstandsmitgliedern, wobei die Funktionen Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer besetzt sein sollen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.