Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Kassenwart/in und zwei stellvertretenden Kassenwarten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.