Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern (Beauftragte).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte über einem Verkehrswert von 1.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.