| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden. Rechtsgeschäfte, die einen Gesamtwert von 5.000,00 € übersteigen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrats. |