Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass er zur Aufnahme von Darlehen ab 500,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.