Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Vor Rechtsgeschäften des Vereins, die einen Betrag von mehr als 50,00 Euro umfassen, muss ein Vorstandsbeschluss getroffen werden.