Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Chief Executive Officer (CEO), dem Chief Operation Officer (COO), dem Chief Technology Officer (CTO) und dem Chief Marketing Officer (CMO).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Chief Executive Officer (CEO) hat bei Rechtsgeschäften über Fördergelder, Subventionen und die sonstige Gewährung von Finanzmitteln für die Vereinszwecke Einzelvertretungsbefugnis.