Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus den Mitgliedern des jeweiligen Präsidiums des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.: dem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern und den beiden weiteren Mitgliedern sowie dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.