Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer zugleich Schatzmeister und einer zugleich Schriftführer ist, und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.