Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 30.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung des gesamten Vorstandes beschlossen wurden.