| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über Beteiligungen und Aufnahme von Darlehen entscheidet die Mitgliederversammlung. |