Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzendem und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf, davon ausgenommen sind alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen.