Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden mit besonderem Geschäftsbereich, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem dritten Stellvertreter, dem Pressesprecher, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende mit besonderem Geschäftsbereich, der erste Stellvertreter oder der zweite Stellvertreter sein muss.