Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Im Übrigen vertreten der Stellvertreter und der Schatzmeister oder der Schriftführer und der Beisitzer gemeinsam.